Rechtshilfe für Flüchtlinge
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Im ersten Halbjahr 2022 wurden in Deutschland über 80.000 Asylanträge gestellt. Dies bedeutet im Vergleich zum gleichen Zeitraum im Vorjahr ein Anstieg von fast 20 %. In vielen Ländern sehen sich Menschen gezwungen, ihre Heimat zu verlassen, wenn sie dort als eine Minderheit ausgegrenzt werden und nicht mehr unter dem Schutz ihres Heimatstaates stehen. Hier wird von politischer Verfolgung gesprochen. Laut Genfer Konvention kann hierzu auch die Verfolgung aus religiösen Gründen zählen sowie die Ausgrenzung aufgrund der Zugehörigkeit zu einer sozialen Minderheit. Ein Anwalt Asylrecht als Experte kann hier helfen, denn in dem Zufluchtsland sind komplizierte Vorgänge nötig, um ein Bleiberecht oder einen Familiennachzug zu erwirken.

Rechtsanwalt Kerschies als Anwalt Asylrecht liegen die Bedürfnisse seiner ausländischen Mandanten am Herzen und eine große Anzahl von Flüchtlingen auch aus dem Iran wird kompetent von ihm beraten und vertreten. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass unsere Kanzlei die Fragen auf Farsi beantworten kann. Außerdem haben wir vollständig auf digitale Systeme umgestellt, was zur Folge hat, dass wir Mandaten aus aller Welt zu unseren Kunden zählen.

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Weitere Hinweise finden Sie auf der Webseite www.anwalt-asylrecht.info . Sie erreichen uns per Telefon unter der Nummer +49 (0)40 – 3868706-00 oder Sie schreiben eine E-Mail an info@anwalt- asylrecht.de

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Asylrecht ist ein grundlegendes Menschenrecht. Es bietet Personen, die vor politischer Verfolgung fliehen, Schutz in einem anderen Land. Es werden die Aufnahme und der Aufenthaltsstatus von Asylsuchenden geregelt. Es schützt das Leben, die Freiheit, die körperliche Unversehrtheit, die Menschenwürde und andere grundlegende Menschenrechte. In Deutschland ist das Asylrecht im Grundgesetz verankert und hat damit Verfassungsrang.

Jeder, der aufgrund von Rasse, Religion, Nationalität, politischer Meinung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe in seinem Heimatland politisch verfolgt wird, kann Asyl in einem anderen Land beantragen. Zur Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe gehört unter anderem auch die sexuelle Orientierung einer Person. Eine weitere Voraussetzung ist die fehlende Fluchtalternative innerhalb des Heimatlandes.

Das Asylverfahren beginnt mit der Einreichung eines Asylantrags bei der zuständigen Behörde. In Deutschland handelt es sich dabei um das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Es folgen Interviews und Prüfungen, um die Glaubwürdigkeit und die Gründe für den Asylantrag zu bewerten. Ein Anwalt Asylrecht kann den Asylsuchenden bei diesem Prozess begleiten und vertreten.

Für die Gewährung von Asyl müssen glaubhafte Beweise oder überzeugende Argumente vorgelegt werden, die belegen, dass die Person in ihrem Heimatland ernsthaften Gefahren ausgesetzt ist. Beim Sammeln und Aufbereiten der Beweise und Argumente kann Ihnen ein Anwalt für Asylrecht beratend zur Seite stehen. Kerschies Rechtsanwälte unterstützt Sie bei Ihrem Antrag auf Asyl kompetent und auf Augenhöhe.

Nach der Anerkennung erhalten Asylberechtigte in Deutschland in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre. Bestehen die Gründe, die zur Gewährung von Asyl geführt haben, fort, wird die Aufenthaltserlaubnis entsprechend verlängert. Darüber hinaus stehen Asylberechtigten unter anderem Zugang zu Integrationskursen, eine Arbeitserlaubnis und gegebenenfalls soziale Unterstützung zu.

Ja, ein Asylantrag kann auch abgelehnt werden. Dies passiert, wenn die zuständigen Behörden entscheiden, dass der Asylsuchende die Voraussetzungen für die Gewährung von Asyl nicht erfüllt. Gegen diese Entscheidung kann jedoch in den meisten Fällen Einspruch eingelegt werden. Dabei ist es wichtig, sich von einem professionellen Anwalt Asylrecht vertreten zu lassen. 

Subsidiärer Schutz wird Personen gewährt, die zwar nicht die Kriterien für Asyl erfüllen, aber dennoch ernsthaften Risiken, wie Folter oder Todesstrafe, in ihrem Heimatland ausgesetzt sind. Darüber hinaus gelten auch Krieg oder Bürgerkrieg im Heimatland als Gründe für subsidiären Schutz. Nach der Gewährung von subsidiärem Schutz erhalten Asylsuchende in der Regel eine einjährige Aufenthaltsgenehmigung.

Detaillierte und zuverlässige Informationen erhalten Sie von einem auf das Asylrecht spezialisierten Rechtsanwalt. Wenn Sie einen Anwalt Asylrecht in Hamburg und Umgebung suchen, stehen Ihnen Kerschies Rechtsanwälte gerne beratend zur Seite. Sie erreichen uns über das Kontaktformular auf unserer Webseite. Alternativ erreichen Sie uns telefonisch unter +49 (0)40 – 3868706-00. Sie können uns auch eine E-Mail schreiben an: info@kerschies.com
Unser motiviertes und freundliches Team setzt sich gerne mit Ihnen in Verbindung und verhilft Ihnen zu Ihrem Recht.

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